Wer ist der richtige Baupartner?
Vergleicht man das Bauträgermodell mit dem Bauen mit Architekten ist der größte Vorteil die gesetzlich festgeschriebene Neutralität des Architekten. Der Architekt wahrt Ihre Rechte gegenüber den anderen am Bau Beteiligten. Als hochqualifizierter Fachmann berät der Architekt Sie unabhängig und steht Ihnen in allen Bauphasen zur Seite. Und als Sachwalter des Bauherrn vertritt er Ihre Interessen und schafft eine qualitativ hochwertige Architekturlösung.
Bauen mit einem Bauträger ist - entgegen vollmundiger Werbeaussagen - nicht kostengünstiger. Das beweist u. a. eine Broschüre der 'Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden- Württemberg' zum Bau des Finanzamtes in Ludwigsburg.
Die Vergabe nach Einzelgewerken war am kostengünstigsten. An zweiter Stelle mit Mehrkosten von 5,2 % kam ein Generalunternehmer (GU) mit Leistungsprogramm, gefolgt von einem Investorenmodell mit 9,2 % Mehrkosten und einem GU mit Fachlosen bei 15,7 % Mehrkosten.
Das Land Baden-Württemberg entschied sich deshalb für die konventionelle Vergabe nach Einzelgewerken!
(Pilotversuch im Jahr 1998)
Bauherren, die mit Architekten als Treuhänder arbeiten, erhalten die Handwerkerpreise günstiger als vom Generalunternehmer (GU).
Der Grund: Der ausführende Handwerker hat seinen kalkulierten Preis für eine bestimmte exakt definierte Arbeit.
Der GU muss allerdings auf das Handwerkerangebot noch folgende Zuschläge aufrechnen:
Als Architekt schreiben wir für die Ausführung diejenigen Firmen an, die Sie als Bauherr vorschlagen bzw. die wir gemeinsam für geeignet halten. Der unbezahlbare Erfahrungsschatz der Architekten hilft bei der Auswahl guter Handwerker. So werden von vornherein Baumängel und Nachbesserungen vermieden. Und Sie riskieren auch keine unerwartete Kostensteigerung durch eine Verzögerung bei der Fertigstellung.
Bei einem Generalunternehmer (GU) haben Sie in aller Regel keine Einflussmöglichkeit auf die Auswahl von Firmen, ohne Mehrkosten in Kauf zu nehmen.
Wenn Sie Ihr Gebäude 'schlüsselfertig' beziehen möchten, sparen Sie nur vordergründig.
Nämlich dann, wenn
Ein freier Architekt bietet Ihnen dagegen an, als Ihr Sachverwalter so viel Arbeit und Verantwortung zu übernehmen, wie Sie dies individuell wünschen und mit ihm vereinbaren.
Das Leistungsprogramm und die Qualifikation des Bauträgers sind Grundlage für das Gelingen eines Bauprojekts. Hier müssen Sie ganz genau hinschauen. Beschreibungen wie z.B.
sind keine Leistungsbeschreibungen, sondern allenfalls funktionale Beschreibungen oder Beschreibungen eines Zustands, nicht aber einer Qualität.
Da ein Bauträger als Unternehmer eine Gewinnmaximierung anstreben wird, ist er versucht, Produkte einzubauen, die dieser Beschreibung zwar gerecht werden, für ihn möglichst kostengünstig zu beschaffen sind und die Gewährleistungszeit von 5 Jahren gerade so überstehen.
Bauträger werben oft damit, dass bei ihnen geringere Planungskosten anfallen als beim Bauen mit Architekten.
Diese Aussagen sind Legenden:
Bauen Sie mit uns als freien Architekten, erfüllen wir die Aufgabe der Bauüberwachung im Rahmen der Leistungsphase 8 der HOAI. Auf die Überwachung der Bauleistung entfallen 32% unseres Gesamthonorars. Ein Drittel unserer Arbeit besteht also allein aus der Überwachung der Bautätigkeiten.
Im Falle des Generalunternehmers (GU) entstehen diese Kosten vordergründig nicht. Intern fallen sie jedoch auch für den GU an, da auch er die Arbeit seiner Fremdfirmen überprüfen muss. Die Frage, die sich jedoch nun für Sie als Auftraggeber stellt, lautet: Wer überwacht den GU, dass er die Leistung der Bauüberwachung tatsächlich im erforderlichen Umfang erbringt?
Fazit: Erfahrene Architekten mit Fachkompetenz und Leistungsvermögen werden bei jedem seriösen Vergleich mit Schlüsselfertiganbietern standhalten!
Der freie Architekt ist dazu verpflichtet, 'Sachwalter' des Bauherrn zu sein. Er übt seinen Beruf nach den Grundsätzen der freien Berufe aus und muss seine Unabhängigkeit in der Berufsausbildung wahren. Der freie Architekt muss Sie als Bauherrn
Einen Generalunternehmer (GU) wird man nicht ernsthaft als 'Sachwalter' oder 'Treuhänder' des Auftraggebers bezeichnen dürfen. Er ist vielmehr ein Vertragspartner, der nach Gewinn strebt.
Beim Bauen mit Architekten ist das finanzielle Risiko wesentlich überschaubarer als bei einem Generalunternehmer (GU).
Mit der Beauftragung eines Architekten als freiem Berater und Treuhänder haben Sie das wichtigste Prinzip beim Bauen beachtet: Die eindeutige Trennung von Bauplanung und Bauausführung.
Was gern als Vorteil angepriesen wird - Planung und Ausführung in einer Hand - kann in der Praxis schnell zum Problem werden. Denn ein Unternehmer, der plant und baut, muss stets die eigene Rendite im Auge behalten. Er arbeitet oft mit festen Vertragspartnern, anstatt Leistungen auszuschreiben. In diesem Fall gibt es keine dritte, unabhängige Instanz, die Qualität und Preise kontrolliert. Hinzu kommen meist Risikoaufschläge, die unabhängig von tatsächlich auftretenden Kosten berechnet werden.
Ein Architekt hingegen arbeitet als unabhängige 'dritte Instanz'. Er sorgt dafür, dass die Qualität stimmt, die Kosten transparent bleiben, berät Sie mit seinem Fachwissen und koordiniert alle Baubeteiligten.
Quelle: IPB – Planungsbüro professionell: Rolf Weber, Freier Architekt, Gosheim, 1.08.2007
« Verantwortung für die Umwelt durch Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und den Einsatz gesunder Baumaterialien betrachten wir als selbstverständliche Verpflichtung. »