Am 8. Juli 2010 ist die EU- Gebäuderichtlinie in Kraft
getreten, die alle EU- Länder durch nationale Ver-
ordnungen umsetzen müssen.
Danach sind ab dem 1.01.2021 alle Neubauten als
Niedrigstenergiegebäude auszuführen.
Niedrigstenergiegebäude sind Häuser mit einer sehr
hohen Energieeffizienz. Der fast bei Null liegende
Energiebedarf sollte zu einem ganz wesentlichen
Teil durch erneuerbare Energien gedeckt werden.
Das Passivhaus ist schon heute das richtige Kon-
zept für diese Zielsetzung der Europäischen Union!
In Deutschland wird die EU- Gebäuderichtlinie vo-
raussichtlich mit der Novelle der Energieeinspar-
verordnung (EnEV) im Jahr 2012 umgesetzt werden.
